Dießen am Ammersee – Wer in Dießen am Ammersee ein Grundstück an einer Straße oder einem Weg besitzt, sollte prüfen, ob Hecken, Sträucher oder Bäume in den öffentlichen Raum wachsen. Der Markt Dießen am Ammersee bittet alle Eigentümer, ihre Bepflanzung zu kontrollieren und bei Bedarf zu kürzen, teilte der Markt mit.
Anlass ist die dunkle Jahreszeit. Morgens ist es zunehmend länger dunkel, und Schulkinder sind dann auf freie Sicht angewiesen. Ragen Äste oder Hecken zu weit auf den Gehweg, kann das Fußgänger gefährden. Wichtig sind nach Angaben des Marktes außerdem freie Gehwege, gut erkennbare Verkehrsschilder und Straßenleuchten, die nicht zugewachsen sind.
Die sommerlichen Schnittbeschränkungen enden am 30. September. Ab Oktober sind stärkere Rückschnitte grundsätzlich wieder möglich. Die naturschutzrechtlichen Vorschriften gelten dabei weiter.
Der Markt führt auf, worauf Eigentümer achten sollen:
- Über Geh- und Radwegen muss der Raum bis 2,50 Meter Höhe frei bleiben, über Fahrbahnen bis 4,50 Meter.
- Äste und Sträucher dürfen weder Verkehrsschilder noch Straßenleuchten verdecken.
- An Kreuzungen und Einmündungen darf die Sicht nicht verstellt sein.
- Abgestorbene oder gefährliche Äste müssen fachgerecht entfernt werden.
Fragen zum Rückschnitt und zu den Pflichten beantworten die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 08807 92 94 17.
Eigene Einschätzung
Die Liste ist alltagstauglich: Wer einmal mit dem Blick eines Kindes die Straße entlanggeht, erkennt schnell, wo es eng wird. Die Mitteilung sagt allerdings nicht, ob der Markt die Einhaltung überprüft oder was bei Versäumnissen folgt. Unsichere Eigentümer sollten lieber beim Ordnungsamt nachfragen, bevor sie zur Säge greifen.


