Olching – Viele Haushalte im Netzgebiet Olching bekommen derzeit Post von Konkurrenten der örtlichen Stadtwerke, die ihnen ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) einbauen wollen. Darauf weist die Stadt Olching hin. Die Schreiben können so gestaltet sein, als stehe ein Zählerwechsel schon konkret an oder sei besonders eilig. In Wirklichkeit handelt es sich um eine freiwillige Offerte eines Drittanbieters.
Reaktion ist nicht nötig
Wer ein solches Schreiben erhält, muss nichts unternehmen. Kundinnen und Kunden müssen weder antworten noch einen Installationstermin vereinbaren noch einen Vertrag abschließen. Unabhängig davon führt der zuständige Messstellenbetreiber, die Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG, den gesetzlich vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme durch.
Konditionen genau prüfen
Bevor jemand einen anderen Messstellenbetreiber beauftragt, sollte er die Bedingungen genau ansehen. Selbst bei zunächst kostenlosem Einbau können für den Messstellenbetrieb jährliche Entgelte anfallen. Die Stadt rät, Folgendes zu beachten:
- Welche einmaligen und laufenden Kosten entstehen?
- Wie lange läuft der Vertrag, und wie kann man ihn kündigen?
- Was ist im Angebot wirklich enthalten?
- Wie schneidet das Angebot im Vergleich zu den Konditionen und den gesetzlichen Preisobergrenzen des örtlichen Betreibers ab?
Ein Zählerwechsel allein senkt nicht automatisch das Netzentgelt, das für Wärmepumpen, Batteriespeicher oder Wallboxen anfällt, die sich netzseitig steuern lassen.
Auf einen Blick
- Wer Fragen zu einem erhaltenen Angebot hat, wendet sich an die Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG als zuständigen Messstellenbetreiber.
- Erreichbar ist der Ansprechpartner unter msb@stromnetz-olching.de.
Hintergrund
Die Verbraucherzentrale beschreibt dasselbe Muster bundesweit: Einige Verbraucher erhielten Infobriefe, in denen ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Einbau eines Smart Meters bewirbt. Eine Pflicht, ab einem bestimmten Datum ein intelligentes Messsystem zu installieren, gebe es für Haushalte nicht. Die Pflicht zum Einbau liege allein bei den örtlichen Messstellenbetreibern.
Zu den Preisen schreibt die Verbraucherzentrale, die Preise wettbewerblicher Betreiber seien nicht reguliert, die gesetzlichen Preisobergrenzen gälten also nicht. Angebote solle man sorgfältig prüfen und vergleichen und sich nicht unter Druck setzen lassen.
Für eine moderne Messeinrichtung nennt die Bundesnetzagentur eine gesetzliche Preisobergrenze: Einbau und Betrieb dürfen jährlich nur einen gesetzlich begrenzten Betrag kosten. Wer sich nach Angaben der Verbraucherzentrale freiwillig einen der neuen Zähler einbauen lässt oder zu einem anderen Messstellenbetreiber wechselt, dem kann auch mehr in Rechnung gestellt werden.
Zum Netzentgelt erklärt die Bundesnetzagentur, das reduzierte Netzentgelt könne nur erhalten, wer an der netzorientierten Steuerung teilnimmt. Dafür müsse der Betreiber etwa seine Wallbox mit den nötigen Steuerungseinrichtungen ausstatten lassen. Zum Umfang gehörten vor allem ein intelligentes Messsystem sowie eine daran gekoppelte Steuerungseinrichtung.
Eigene Einschätzung
Die Stadt klärt hier ein Missverständnis, das durch die Aufmachung mancher Briefe leicht entsteht. Hilfreich ist, dass sie konkrete Prüfpunkte nennt. Offen bleibt, welche Entgelte die Drittanbieter im Einzelnen verlangen. Wer unsicher ist, fragt am besten beim örtlichen Messstellenbetreiber nach, bevor er etwas unterschreibt.


