Marktoberdorf – bereits zum 1. Januar 2027 könnten Änderungen in der Pflegeversicherung greifen. Die abschließenden Beratungen sind für den 11. Dezember im Bundestag und den 18. Dezember im Bundesrat vorgesehen. Noch ist offen, welche Änderungen tatsächlich kommen. Der Pflegestützpunkt Ostallgäu möchte Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen deshalb vorsorglich auf zwei mögliche Änderungen aufmerksam machen: auf höhere Anforderungen bei der Einstufung in einen Pflegegrad und auf den geplanten Wegfall der eigenständigen Leistung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.


