Eichstätt: Stadt plant nach Cyberangriff das Wiederhochfahren der Systeme

Eichstätt – Nach dem kriminellen Cyberangriff auf die Stadtverwaltung Eichstätt hat die Stadt die ersten Schritte zurück zum Normalbetrieb eingeleitet. Das teilte die Stadt Eichstätt mit. Seit Donnerstag arbeiten externe Cyber-Security-Fachleute im Rathaus daran, die Systeme sicher wieder in Betrieb nehmen zu können. In den kommenden Tagen geht es vor allem darum, die letzte Datensicherung ohne Risiko ins System zurückzuspielen. Verwaltung und Fachfirma arbeiten dafür auch über das Wochenende durch.

Oberbürgermeister Josef Grienberger sagte: „Wir entwickeln derzeit einen strukturierten und hoffentlich belastbaren Zeitplan zum Wiederhochfahren unserer Systeme“. Der Notbetrieb laufe bis auf Weiteres. Das Landeskriminalamt und das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ermitteln unter Hochdruck weiter. Alle Server im Rathaus blieben am Donnerstag unter anderem zur Spurensicherung abgeschaltet.

Erreichbarkeit und erste Dienstleistungen

Die Kernverwaltung ist weiterhin nicht per E-Mail erreichbar, telefonisch nur eingeschränkt über eine Notfall-Hotline. Seit Mittwoch laufen dennoch erste Dienstleistungen wieder, und zwar mit kreativen Lösungen und viel Amtshilfe. Sterbefälle können wieder beurkundet werden, erste verkehrsrechtliche Anordnungen wurden in Papierform genehmigt. Hotline und Info-Punkt im Rathaus wurden auch am Donnerstag genutzt und stehen bis auf Weiteres bereit.

Zahlungen und Rechnungen

Aus Sicherheitsgründen bucht die Stadt derzeit nichts von Bürgerkonten ab, auch nicht per SEPA-Mandat. Das holt sie nach, sobald es wieder möglich ist. Wer ein Mandat hinterlegt hat, muss nichts tun. Die Stadtverwaltung rät, bei Aufforderungen und Mitteilungen im Namen der Stadt vorsichtig zu sein und vor allem aktuelle Rechnungen aus dem Rathaus gründlich zu prüfen, bevor sie bezahlt werden. Als richtige IBAN der Stadtverwaltung nennt die Stadt DE60 7215 0000 0000 0003 23. Bei Unsicherheit hilft die Notfall-Hotline. Ob weitere Schutzmaßnahmen für Bürger nötig sind, will die Stadt mitteilen, sobald Erkenntnisse vorliegen. Die STADTWERKE Eichstätt sind nicht betroffen, auch nicht beim Zahlungsverkehr.

Daten und Ermittlungen

Am Dienstag bestätigte sich, dass die Täter beim Angriff am Wochenende einen Großteil der Daten kopieren konnten. Welche Daten betroffen und auswertbar sind, ist Teil der Ermittlungen. Unklar ist deshalb, ob und wie sie missbraucht werden könnten. Die Datenschutzstellen, etwa auf Landesebene, sind informiert. Konkrete Erpressungsforderungen liegen der Verwaltung bisher nicht vor. Die Stadt informiert fortlaufend über Homepage, Presse und soziale Medien und bittet für die Einschränkungen um Entschuldigung.

Was funktioniert

Das Bewerbertool der Stadt funktioniert. Die vhs ist zu den regulären Zeiten geöffnet, Kurse finden statt. Bauanträge werden in Papierform angenommen und bearbeitet, auch Baustellenbetreuung und Planungen für Bahnhof und Feuerwehr laufen im Rahmen der Möglichkeiten weiter. Das Standesamt beurkundet wichtige und dringende Angelegenheiten, die Antragsteller müssen persönlich kommen, geplante Hochzeiten finden statt. Im Ordnungsamt sind Anträge als beschreibbares PDF auf www.eichstaett.de erhältlich, sie müssen ausgedruckt persönlich abgegeben werden. Für verkehrsrechtliche Anordnungen wird ein Beschilderungsplan benötigt. Parkausweise können derzeit nicht ausgestellt oder verlängert werden, Strafzettel für jüngst abgelaufene Ausweise gibt es bis auf Weiteres nicht. Heilig-Geist-Spital und Bauhof sind nur telefonisch erreichbar, das Haus der Jugend telefonisch und zu den regulären Zeiten geöffnet. Die Bücherei ist nicht betroffen. Die Tourist-Information ist ohne Telefon und E-Mail besetzt, das Kontaktformular auf der Homepage funktioniert. Das Alte Stadttheater ist telefonisch erreichbar, Veranstaltungen, Kino und Gastronomie laufen, E-Mails kommen aber nicht an. Die Stadtratssitzung nächste Woche findet statt.

Auf einen Blick

  • Notfall-Hotline: (08421) 93770, dazu der Info-Punkt im Rathaus
  • Korrekte IBAN der Stadtverwaltung: DE60 7215 0000 0000 0003 23
  • vhs: eichstaett@vhs-in-ei.de, Anmeldung gilt nur mit E-Mail-Bestätigung
  • Notfallausweise: nach telefonischer Rücksprache bei der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt, während der Öffnungszeiten
  • Anträge des Ordnungsamts: www.eichstaett.de

Hintergrund

Zum Thema Lastschrift erklärt die Verbraucherzentrale: Wer bei einer Firma per Lastschrift zahlen möchte, muss ihr ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Damit ermächtigt man den Anbieter schriftlich zum Einzug und erlaubt der eigenen Bank gleichzeitig die Buchung.

Ein erteiltes Mandat lässt sich laut Verbraucherzentrale jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder dessen Bank entziehen. Sinnvoll sei es, auch die eigene Bank zu informieren. Bereits abgebuchte Beträge können sich Kunden bis 8 Wochen nach der Kontobelastung von der Bank erstatten lassen. Unberechtigte Lastschriften ohne Mandat können bis zu 13 Monate nach Belastung zurückgegeben werden.

Jede Abbuchung trägt eine eindeutige Mandatsreferenz, die auf dem Kontoauszug steht. So lässt sich jede Abbuchung mit den erteilten Mandaten abgleichen. Die Verbraucherzentrale rät, einmal im Monat die Kontoauszüge auf Richtigkeit zu überprüfen.

Organisationen können einen IT-Sicherheitsvorfall über das Meldeformular im Melde- und Informationsportal des BSI melden, auch anonym. Die Meldungen dienen laut BSI dazu, ein Lagebild zu erstellen und Warnungen auszusprechen.

Eigene Einschätzung

Die Stadt informiert ungewöhnlich detailliert, was geht und was nicht. Für Betroffene ist die Rechnungswarnung samt IBAN der nützlichste Teil. Offen bleibt vorerst, welche Daten abgeflossen sind und was das für Bürger bedeutet. Wer Post der Stadt erhält, sollte im Zweifel anrufen, statt sofort zu überweisen.

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