Geretsried – Die Mitglieder des Geretsrieder Stadtrates konnten sich das neue Löschfahrzeug der Feuerwehr Gelting aus der Nähe ansehen. Die Stadt Geretsried teilte mit, dass dazu vor der Sitzung am 29. September 2026 eingeladen worden war. Zu besichtigen waren das neue LF10 und das zweite im Dienst stehende Löschfahrzeug LF86 der Geltinger Wehr.
Das neue Fahrzeug trägt den Funkrufnamen Florian Gelting 43/1. Im Juni ist es ins Geltinger Feuerwehrhaus eingezogen. Die feierliche Fahrzeugweihe folgte am 26. Juli 2026, auch Erster Bürgermeister Patrik Kohlert nahm daran teil.
Vor Beginn der Sitzung standen der Erste Kommandant Hubert Palik, der Zweite Kommandant Florian Seitz sowie weitere Feuerwehr-Kameraden den Stadträtinnen und Stadträten Fragen.
Der Weg zum Fahrzeug
Vorgestellt wurde das Löschgruppenfahrzeug am 04.07.2023 im Haupt- und Finanz-Ausschuss. Die Anschaffung wurde am 14.05.2024 vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Die Firma Albert Ziegler GmbH erhielt den Zuschlag für Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Aufbau. Für die feuerwehrtechnische Beladung war die Firma BAS Vertriebs GmbH zuständig.
Die Stadt dankt allen Ehrenamtlichen für ihr Engagement und wünscht der Wehr stets eine gute und sichere Fahrt.
Auf einen Blick
- Besichtigung: vor der Stadtratssitzung am 29. September 2026
- Fahrzeug: LF10, Florian Gelting 43/1, seit Juni im Geltinger Feuerwehrhaus
- Fahrzeugweihe: 26. Juli 2026
- Beschaffungsbeschluss des Stadtrates: 14.05.2024, einstimmig
Hintergrund
Löschgruppenfahrzeug, kurz LF, ist laut Wikipedia die Bezeichnung für einen Typ deutscher Feuerwehrfahrzeuge unterschiedlicher Größenordnung. Namensgebend ist eine Besatzung von neun Personen, nämlich ein Gruppenführer und acht Mannschaftsmitglieder.
Die Beladung dieser Fahrzeuge ist nach Angaben von Wikipedia schwerpunktmäßig auf Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung einfachen Umfangs ausgelegt. Zur Ausstattung zählt außerdem eine Feuerlöschkreiselpumpe, die fest im Fahrzeug verbaut ist und ihre Kraft vom Fahrzeugmotor bezieht.
Brandbekämpfung und technische Hilfe sind Pflichtaufgaben der Städte und Gemeinden, heißt es auf der Website des Innenministeriums. Der Staat unterstützt die Kommunen bei der Beschaffung der notwendigen Fahrzeuge und Ausrüstung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit einer Förderung.
Die Regierung von Oberbayern erläutert, dass für die Förderung Festbeträge für die als förderfähig vorgesehenen Fahrzeugtypen festgelegt sind. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es demnach nicht. Den Antrag stellt die Kommune bei der zuständigen Regierung, mit einer fachlichen Stellungnahme des zuständigen Kreis- oder Stadtbrandrats.
Eigene Einschätzung
Dass der Stadtrat das Fahrzeug vor einer Sitzung ansehen und die Kommandanten befragen durfte, hilft sicher beim Verständnis für die Beschaffung. Die Mitteilung nennt allerdings weder Kosten noch eine mögliche Förderung. Gerade bei einer solchen Investition würden viele Leser dazu gern etwas erfahren.

