Bad Tölz – Hebammen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen haben noch bis zum 1. Dezember 2026 Zeit, einen Antrag auf die „Sonderzahlung für die Hebammen in der Wochenbettbetreuung“ für das Jahr 2026 zu stellen. Das teilte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mit.
Das Geld stammt zunächst vom Freistaat Bayern, der dem Landkreis eine Zuwendung von 20.600 Euro zugesprochen hat. Der Landkreis legt aus Eigenmitteln etwas dazu. Der gesamte Betrag ist für Hebammen gedacht, die im Landkreis in einem bestimmten Umfang Wochenbettbetreuung leisten.
Die Bedingungen sind klar umrissen: Wer den Zuschuss für 2026 erhalten möchte, muss mindestens 15 Mütter im Wochenbett betreut haben, die mit Erstwohnsitz im Landkreis gemeldet sind. Jede dieser Mütter muss mit mindestens drei Hausbesuchen betreut worden sein. Hebammen, die sich um mindestens 25 Mütter gekümmert haben, bekommen einen höheren Betrag.
Die im Landkreis tätigen Hebammen hat das Landratsamt bereits angeschrieben. Wer keine Nachricht erhalten hat, soll sich per E-Mail melden.
Auf einen Blick
- Frist: 1. Dezember 2026
- Antrag an: Büro des Landrats im Landratsamt in Bad Tölz (Prof.-Max-Lange-Platz 1)
- Voraussetzung: mindestens 15 Mütter mit Erstwohnsitz im Landkreis, je mindestens drei Hausbesuche im Wochenbett
- Höherer Betrag: ab mindestens 25 betreuten Müttern
- Kontakt bei fehlender Information: abteilung1@lra-toelz.de
Hintergrund
Für 2025 erhielten laut einer früheren Presseinformation des Landratsamts 12 Hebammen eine Zuschusszusage. Eine Hebamme bekam 789,96 Euro, 11 Hebammen erhielten jeweils 1.579,93 Euro. Darin war bereits der zehnprozentige Anteil des Landkreises enthalten. Insgesamt werden damit 18.169,19 Euro ausbezahlt.
Die Regierung von Oberbayern beschreibt auf ihrer Website den Rahmen: Der Freistaat fördert die Kommunen dabei, die Hebammenversorgung zu sichern, auch in der Wochenbettbetreuung. Das Geld geht an Landkreise und kreisfreie Städte, die für die Versorgung verantwortlich sind.
Eigene Einschätzung
Für Hebammen ist das Vorgehen einfach: Frist notieren, Fallzahlen prüfen, Antrag ins Landratsamt schicken. Wer die Mindestzahl knapp erreicht, sollte seine Unterlagen rechtzeitig zusammenstellen. Wie hoch der Betrag pro Hebamme ausfällt, nennt die Mitteilung nicht, deshalb lässt sich vorab nicht sagen, wie stark der Zuschuss die Arbeit tatsächlich entlastet.


