Wer für die Mutter oder den Partner plötzlich Einkauf und Wäsche mit übernimmt, fragt sich bald, was die Pflegeversicherung davon trägt. In Bayern beraten dazu die Pflegestützpunkte: Laut Gesundheitsministerium ist das Gespräch kostenlos und steht gesetzlich wie privat Versicherten offen.
Träger sind Pflege- und Krankenkassen, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke. Für Familien in Südbayern hängt der Weg zur Beratung vom Wohnort ab, denn die Liste des Ministeriums nennt für Oberbayern und Schwaben viele Standorte, für Niederbayern nur die Region Landshut.
Wo die Stützpunkte in Südbayern sitzen
In Oberbayern stehen unter anderem Traunstein, Altötting, Mühldorf, Miesbach, Bad Tölz, Garmisch-Partenkirchen, Starnberg, Erding, Freising und Dachau auf der Liste. Stadt und Landkreis Rosenheim teilen sich die Adresse in der Wittelsbacherstraße, haben aber getrennte Telefonnummern. Der Landkreis Weilheim-Schongau berät an zwei Orten, in Schongau und in Weilheim.
In Schwaben nennt das Ministerium neben Augsburg und Memmingen auch Mindelheim für das Unterallgäu, Marktoberdorf für das Ostallgäu und Sonthofen für das Oberallgäu. Der Stützpunkt Donau-Ries ist in Donauwörth und Nördlingen vertreten.
Der Stützpunkt für Stadt und Landkreis Landshut besetzt laut seinem Flyer auch Außenstellen in Vilsbiburg und Rottenburg. Wer in Niederbayern anderswo wohnt und keinen Stützpunkt findet, kann sich an die Pflegekasse wenden: Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums besteht dort ein Anspruch auf Pflegeberatung, auch zu Hause.
Pflegegrad: Vom Antrag bis zum Bescheid
Leistungen gibt es erst nach einem Antrag bei der Pflegekasse, die zur Krankenkasse gehört, und ein Anruf genügt dafür. Angehörige dürfen ihn mit Vollmacht stellen. Danach beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter, Privatversicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.
Der schriftliche Bescheid muss im Regelfall innerhalb von 25 Arbeitstagen kommen. Hat die Kasse eine Verspätung zu vertreten, zahlt sie für jede angefangene Woche 70 Euro, eine Ausnahme gilt in bestimmten Fällen vollstationärer Pflege.
Was ein Stützpunkt dabei leistet, zeigt der Landkreis München: Er nennt Hilfe bei der Pflegeeinstufung und im Widerspruchsverfahren als Schwerpunkte. Das Gespräch läuft dort wahlweise am Telefon, bei einem Hausbesuch oder vor Ort.
Bis zu 131 Euro im Monat: So funktioniert der Entlastungsbetrag
Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erstatten die Pflegekassen laut bayerischem Gesundheitsministerium bis zu 131 Euro monatlich. Das Geld gilt für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Alltagsangebote. Bei Pflegediensten fällt in den Pflegegraden 2 bis 5 die Selbstversorgung heraus, also etwa Waschen und Anziehen, wie der Pflegestützpunkt Pfaffenhofen erläutert.
Nicht verbrauchtes Geld verfällt nicht sofort: Nach dem Merkblatt aus Pfaffenhofen lässt es sich innerhalb des Kalenderjahres nutzen und danach bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres übertragen. Für die Erstattung verlangt die Pflegekasse Belege und einen Antrag.
Welche Hilfe im Haushalt zählt und welche nicht
Als haushaltsnahe Dienstleistungen führt das Ministerium Reinigungs- und Ordnungsarbeiten, Wäschepflege, den Wocheneinkauf und Fahrten zum Arzt auf. Gartenarbeit und Schneeräumen gehören ausdrücklich nicht dazu. Alltagsbegleiter gehen zum Beispiel mit zum Einkauf, übernehmen den Haushalt aber nicht selbstständig.
Bei Alltagsangeboten zählt nur, was anerkannt ist, und das Ministerium stellt Listen der Anbieter bereit. Auch Ehrenamtliche können in Frage kommen. Sie müssen unter anderem geschult oder anders qualifiziert und bei der Fachstelle für Demenz und Pflege registriert sein und dürfen nicht mit der gepflegten Person zusammenleben. Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad scheiden aus.
Auf einen Blick
- Landkreis Miesbach: Stadtplatz 2, Telefon 08025 704-4430.
- Landkreis München: Hanns-Schwindt-Straße 17, Telefon 089 6221-4399.
- Region Landshut: Bahnhofplatz 1a, Telefon 0871 31989-50.
- Augsburg: Mittlerer Lech 5, Telefon 0821 324-64464.
- Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: 030 3406066-02.
Eigene Einschätzung
Für Familien lohnt der Anruf beim Pflegestützpunkt, bevor sie einen Antrag stellen oder eine Haushaltshilfe bezahlen: Das Gespräch kostet nichts und kann Fehlgriffe ersparen. Ungleich wirkt die Liste des Ministeriums: Für Niederbayern sieht sie dünn aus. Ob sie dort das ganze Angebot abbildet, können wir daraus nicht ablesen, Familien sollten deshalb auch bei der Pflegekasse fragen. Die Pflicht zur Anerkennung halten wir für richtig, auch wenn sie die Suche nach Hilfe mühsamer macht. Vor dem ersten Auftrag sollte deshalb geklärt sein, ob der Anbieter anerkannt ist.
Quellen
- entlastungsbetrag-45b-sgb-xi.pdf (abgerufen am 6.11.2026)
- Landkreis München: Pflegestützpunkt / Pflegeberatung (abgerufen am 6.11.2026)
- Pflegestützpunkte – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (abgerufen am 6.11.2026)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag – Stärkung der häuslichen Betreuung – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (abgerufen am 6.11.2026)
- pflegestuetzpunkt-flyer (abgerufen am 6.11.2026)
- Antragsverfahren – Pflegeleistungen | BMG (abgerufen am 6.11.2026)
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.


