Bad Tölz-Wolfratshausen: Hebammen können Zuschuss bis 1. Dezember beantragen

Bad Tölz – Hebammen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen haben noch bis zum 1. Dezember 2026 Zeit, einen Antrag auf die „Sonderzahlung für die Hebammen in der Wochenbettbetreuung“ für das Jahr 2026 zu stellen. Das teilte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mit.

Das Geld stammt zunächst vom Freistaat Bayern, der dem Landkreis eine Zuwendung von 20.600 Euro zugesprochen hat. Der Landkreis legt aus Eigenmitteln etwas dazu. Der gesamte Betrag ist für Hebammen gedacht, die im Landkreis in einem bestimmten Umfang Wochenbettbetreuung leisten.

Die Bedingungen sind klar umrissen: Wer den Zuschuss für 2026 erhalten möchte, muss mindestens 15 Mütter im Wochenbett betreut haben, die mit Erstwohnsitz im Landkreis gemeldet sind. Jede dieser Mütter muss mit mindestens drei Hausbesuchen betreut worden sein. Hebammen, die sich um mindestens 25 Mütter gekümmert haben, bekommen einen höheren Betrag.

Die im Landkreis tätigen Hebammen hat das Landratsamt bereits angeschrieben. Wer keine Nachricht erhalten hat, soll sich per E-Mail melden.

Auf einen Blick

  • Frist: 1. Dezember 2026
  • Antrag an: Büro des Landrats im Landratsamt in Bad Tölz (Prof.-Max-Lange-Platz 1)
  • Voraussetzung: mindestens 15 Mütter mit Erstwohnsitz im Landkreis, je mindestens drei Hausbesuche im Wochenbett
  • Höherer Betrag: ab mindestens 25 betreuten Müttern
  • Kontakt bei fehlender Information: abteilung1@lra-toelz.de

Hintergrund

Für 2025 erhielten laut einer früheren Presseinformation des Landratsamts 12 Hebammen eine Zuschusszusage. Eine Hebamme bekam 789,96 Euro, 11 Hebammen erhielten jeweils 1.579,93 Euro. Darin war bereits der zehnprozentige Anteil des Landkreises enthalten. Insgesamt werden damit 18.169,19 Euro ausbezahlt.

Die Regierung von Oberbayern beschreibt auf ihrer Website den Rahmen: Der Freistaat fördert die Kommunen dabei, die Hebammenversorgung zu sichern, auch in der Wochenbettbetreuung. Das Geld geht an Landkreise und kreisfreie Städte, die für die Versorgung verantwortlich sind.

Eigene Einschätzung

Für Hebammen ist das Vorgehen einfach: Frist notieren, Fallzahlen prüfen, Antrag ins Landratsamt schicken. Wer die Mindestzahl knapp erreicht, sollte seine Unterlagen rechtzeitig zusammenstellen. Wie hoch der Betrag pro Hebamme ausfällt, nennt die Mitteilung nicht, deshalb lässt sich vorab nicht sagen, wie stark der Zuschuss die Arbeit tatsächlich entlastet.

Neueste Meldungen

Erding: Stadtbücherei empfiehlt Thomas Manns „Mario und der Zauberer“

Die Stadtbücherei Erding stellt in ihrer Reihe „Lies mal...

Memmingen: Befragung zu Weinmarkt und Verkehrsführung startet am 2. November

Wer in Memmingen oder im Umland wohnt, kann ab...

Regen: Betriebe informieren sich beim Wissenskick über Förderprogramme

Betriebe aus dem Landkreis Regen haben sich bei einem...

Mainburg: Landrat Nerb lädt zur ersten Bürgerinformation in die Stadthalle

Mit einem neuen Format will Landrat Christian Nerb die...

Weilheim: Ehrenamtskurs für Vereinsvorstände an der vhs, kostenfrei für Ehrenamtliche aus dem Landkreis

Wer in einem Verein im Landkreis Weilheim-Schongau Verantwortung trägt,...

Aktuell

Erding: Stadtbücherei empfiehlt Thomas Manns „Mario und der Zauberer“

Die Stadtbücherei Erding stellt in ihrer Reihe „Lies mal...

Regen: Betriebe informieren sich beim Wissenskick über Förderprogramme

Betriebe aus dem Landkreis Regen haben sich bei einem...

Indisches Lichterfest Diwali erstmals im Burghauser Stadtsaal

Indische Community lädt am 7. November gemeinsam mit dem...

Neubau des Beruflichen Schulzentrums: Kreisausschuss beschließt Schraubpfahlgründung

Lindau (Bodensee) – Der Kreisausschuss des Landkreises Lindau hat...

Handarbeiten hinterm Kachelofen in der Kreisheimatstube Stoffenried

Am Mittwoch, 18. November 2026, um 18:00 Uhr, lädt...
Anzeige Anzeige: Werbeplatz frei Anzeige: Werbeplatz frei

Weitere Meldungen aus der Region

Rubriken

Anzeige Anzeige: Werbeplatz frei Anzeige: Werbeplatz frei