Gersthofen – Wie gehen Kommunen mit Menschen um, die ihre Wohnung verloren haben oder sie zu verlieren drohen? Darüber haben sich am 23. September 2026 rund 50 Fachleute aus dem Landkreis Augsburg in Gersthofen ausgetauscht, darunter Vertreter von Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Städten. Die Stadt Gersthofen war Gastgeberin der Fachtagung zur Unterbringung von Menschen in Wohnungsnot, die im Großen Sitzungssaal des Rathauses stattfand, wie die Stadt mitteilte. Organisiert hatte sie die Wohnungsnotfallhilfe des Diakonischen Werkes Augsburg.
Dritte Bürgermeisterin Brigitte Grohmann eröffnete die Tagung. Willkommen hieß sie außerdem die Abgesandten der eingebundenen Fachstellen, zu denen der Besondere Soziale Dienst, das Jobcenter Augsburg Land, die Familienstation sowie das Wohnprojekt Augsburg zählten. „Wohnungsnot ist eine Herausforderung, die Kommunen nicht allein bewältigen können“, betonte Grohmann.
Fachvorträge als Grundlage
Rechtsanwalt i. R. Karl-Heinz Ruder sprach über die ordnungsrechtliche Unterbringung und aktuelle Unterbringungsrichtlinien. Die Diakonie Augsburg stellte außerdem die Arbeit der Wohnungsnotfallhilfe im Landkreis vor und zeigte, welche Aufgaben die Fachstelle hat und wie sie praktisch arbeitet.
Auf die Vorträge folgte eine intensive Diskussion. Im Mittelpunkt standen die unterschiedlichen Erfahrungen der Kommunen und die konkreten Schwierigkeiten bei Wohnungsnotfällen und der ordnungsrechtlichen Unterbringung. Dabei sei klar geworden, dass Kommunen, Verwaltungen und Fachstellen sich früh abstimmen sollten.
Mögliche kreisweite Strategie
Die Teilnehmenden konnten Praxiserfahrungen teilen, Fragen besprechen und andere kommunale Sichtweisen kennenlernen. Laut Mitteilung zeigte sich, dass Wohnungsnotfälle zunehmend gemeinsam betrachtet und abgestimmt angegangen werden müssen. Langfristig könnte daraus eine Strategie für den ganzen Landkreis entstehen. Ziel wäre, Zuständigkeiten, Handlungsmöglichkeiten und bestehende Unterstützungsangebote besser aufeinander abzustimmen, damit betroffene Menschen frühzeitig und bedarfsgerecht Hilfe bekommen.
Für Gersthofen ist die Tagung ein wichtiger Impuls für mehr interkommunale Zusammenarbeit. „Der offene und praxisnahe Austausch hat gezeigt, dass viele Kommunen vor ähnlichen Herausforderungen stehen“, so Grohmann. Die Stadt dankte der Wohnungsnotfallhilfe des Diakonischen Werkes für die Organisation sowie allen beteiligten Kommunen, Fachstellen und Referenten.
Auf einen Blick
- Termin: 23. September 2026
- Ort: Großer Sitzungssaal des Gersthofer Rathauses
- Teilnehmer: rund 50 aus Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Städten des Landkreises Augsburg
- Veranstalter: Wohnungsnotfallhilfe des Diakonischen Werkes Augsburg
Hintergrund
Wer in Bayern obdachlos wird, kann sich an die Gemeinde wenden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass für die Obdachlosenunterbringung die Gemeinde des jeweiligen Aufenthaltsorts zuständig ist, und zwar auch bei Ausländern, denen die Einreise im Wege des Familiennachzugs unter Verzicht auf das Wohnraumerfordernis erlaubt wurde. Das teilte die Landesanwaltschaft Bayern mit.
Wird das Unterbringungsgesuch eines Obdachlosen, der im Gebiet einer Kommune bleiben möchte, dort fälschlich zurückgewiesen, kann er sich laut den Leitsätzen der Entscheidung weiterhin an diese Kommune wenden, denn sie behält ihre örtliche Zuständigkeit.
Davon zu unterscheiden ist die Wohnungsnotfallhilfe. Wikipedia zufolge gehört zum Aufgabenbereich einer zentralen Fachstelle sämtliche Hilfe, die nötig ist, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden oder bestehende zu beseitigen. Dort genannt werden unter anderem Fachberatungen bei Mietrückstand, Kündigung der Wohnung oder Räumungsklage sowie Beratung bei der Wohnungssuche.
Eigene Einschätzung
Die Mitteilung bleibt allgemein. Welche konkreten Schwierigkeiten die Kommunen schilderten und wie es nach der Tagung weitergeht, erfahren Leser nicht. Die kreisweite Strategie ist bisher nur eine Möglichkeit.

