Rosenheim – Seit fünf Jahren können sich Menschen aus Stadt und Landkreis Rosenheim im Pflegestützpunkt direkt vor Ort zu Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern beraten lassen. Zum Jubiläum zieht der Bezirk eine durchweg positive Bilanz, wie er mitteilte. Eine Mitarbeiterin des Bezirks berät dort regelmäßig zu Leistungen für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) und zur Pflegehilfe des Bezirks.
Die Beratung gibt es seit Herbst 2021, genauso lange wie den Pflegestützpunkt selbst. Sie soll es Ratsuchenden leichter machen, sich in oft schwer durchschaubaren Sozialleistungen zurechtzufinden. Das Angebot kam nach Angaben des Bezirks so gut an, dass schon ein Jahr später ein weiterer Sprechtag hinzukam, der freitags stattfindet. Der Freitagstermin gilt nur nach Terminvereinbarung. Bis Ende 2025 zählte der Bezirk 3810 Beratungen, 760 davon persönlich.
Die Ratsuchenden schätzen laut Bezirk die persönliche Beratung, die Klärung individueller Fragen und die Hilfe bei der Orientierung im Sozialleistungssystem. Angesprochen sind Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Es geht etwa um Sozialleistungen, um Anträge und darum, wer beim Bezirk Oberbayern wofür zuständig ist.
Bezirkstagspräsident Thomas Schwarzenberger sagte, bei sensiblen Themen wie Pflege oder Eingliederungshilfe sei der persönliche Kontakt entscheidend. Man wolle die Menschen nicht allein lassen, sondern wohnortnah, verständlich und auf Augenhöhe beraten.
Der Pflegestützpunkt selbst berät nach Angaben des Bezirks umfassend, kostenfrei und neutral rund um die Pflege sowie zu Hilfen für ältere Menschen. Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Stadt beziehungsweise des Landkreises Rosenheim.
Auf einen Blick
- Die offene Sprechzeit findet jeden Mittwoch zwischen 10 und 12 Uhr statt.
- Zweiter Sprechtag: Freitag, nur nach Terminvereinbarung
- Auch individuelle Termine außerhalb der offenen Sprechzeit sind möglich
- Veranstaltungsort ist der Pflegestützpunkt Rosenheim in der Wittelsbacherstraße 38, 83022 Rosenheim.
- Wer sich anmelden möchte, erreicht den Bezirk unter Telefon 089 2198-21061 oder per E-Mail an beratung-ro@bezirk-oberbayern.de.
- Mehr Informationen gibt es unter www.bezirk-oberbayern.de/beratung-vor-ort.
Hintergrund
Die Beratung ist laut Bezirk Oberbayern kostenlos, die Gespräche sind vertraulich. Sie informiert über die rechtlichen Voraussetzungen für den Bezug sozialer Leistungen. Auf Wunsch gibt es dort Anträge und Formulare und Unterstützung beim Ausfüllen, anschließend leitet die Beratung sie an die zuständige Sachbearbeitung im Bezirk weiter.
Bei der Hilfe zur Pflege kommt es auf den Zeitpunkt an. Sobald dem Bezirk die Bedürftigkeit bekannt wird, setzt seine Unterstützung bei der Pflege ein. Rückwirkend gewährt er keine Hilfe zur Pflege. Wer sich in einer Notlage befindet, kann dies dem Bezirk per Brief, per Telefon oder im direkten Gespräch vor Ort mitteilen. Auch pflegende Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung können dies melden. Der unterschriebene Sozialhilfeantrag ist trotzdem erforderlich, er kann aber nachgereicht werden.
Der Bezirk prüft anhand der Angaben im Antrag die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich nach seinen Angaben, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist. Je nach Fall braucht er unter anderem den Einstufungsbescheid der Pflegekasse, eine Kopie des Personalausweises und die Kontoauszüge der letzten drei Monate.
Zur Zuständigkeit schreibt der Bezirk, er finanziere als überörtlicher Träger der Sozialhilfe Leistungen für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Pflegebedarf. Hilfe zur Pflege erhalten Menschen, die ihre Pflege nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können.
Eigene Einschätzung
Wer Pflege nicht selbst bezahlen kann, sollte nicht lange zögern, denn rückwirkend zahlt der Bezirk nicht. Ein Gespräch vor Ort kann helfen, den ersten Schritt rechtzeitig zu gehen. Offen bleibt in der Mitteilung, wie lange die Wartezeit auf einen Termin ist.


