Landshut – Viele Haushalte in Landshut finden derzeit Werbepost der Firma „Deutsche Messwesen“ (DMG) aus Berlin im Briefkasten. Das Unternehmen bietet den Einbau eines neuen Smart Meters, also eines intelligenten Messsystems, an. Die Vertragslaufzeit soll 24 Monate betragen, geworben wird mit kostenloser Installation und kurzfristigem Austausch. Die Stadtwerke Landshut teilten mit, dass bei ihnen deshalb vermehrt Anfragen im Kundenzentrum eingehen.
Viele Kunden wollten wissen, ob die Aktion mit den Stadtwerken abgestimmt ist. Das sei nicht der Fall. Die Stadtwerke raten zur Aufmerksamkeit beim Lesen dieser Briefe und dazu, sich nicht verunsichern zu lassen. Die Nennung eines Installationszeitraums könne den Eindruck erwecken, der Einbau vor Ort sei schon konkret geplant. Tatsächlich handle es sich um Werbeanschreiben, auf die grundsätzlich niemand reagieren muss.
Die Stadtwerke äußern sich auch zur Netzentgeltreduzierung. Die pauschale Ermäßigung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen: Nötig ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und beim Netzbetreiber gemeldet wurde. Bei den von den Stadtwerken Landshut betreuten Netzkunden liegt die Reduzierung für das Jahr 2026 bei 112,90 Euro (netto). Für 2027 werden voraussichtlich 122,73 Euro (netto) erwartet.
Die Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Leistung, etwa Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge, Klimageräte und Stromspeicher, ist seit 2024 in § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Sie soll Überlastungen im Stromnetz vermeiden. Im Gegenzug senkt der Netzbetreiber die Netzentgelte. Der Betrag kommt als Gutschrift mit der Jahresverbrauchsabrechnung vom Stromlieferanten bei den Kunden an. Die Meldung der reduzierten Entgelte läuft automatisch vom Netzbetreiber zum Stromlieferanten.
Nach aktueller Rechtslage braucht nicht jeder Haushalt ein Smart Meter. Verpflichtend ist es bei einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh), bei einer PV-Anlage mit mehr als 7 Kilowatt (kW) Leistung oder bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung.
Wird bei einem Kunden ein Zählertausch nötig, informieren die Stadtwerke grundsätzlich mit einem personalisierten Schreiben und treten dabei als eindeutiger Absender auf. Dann kostet der Einbau nichts. Für den laufenden Messstellenbetrieb gelten gesetzlich geregelte Entgelte.
Auf einen Blick
- Absender der Werbung: Firma „Deutsche Messwesen“ (DMG) aus Berlin
- Vertragslaufzeit im Angebot: 24 Monate
- Netzentgeltreduzierung 2026: 112,90 Euro (netto), für 2027 voraussichtlich 122,73 Euro (netto)
- Pflicht zum Smart Meter: Verbrauch über 6.000 kWh, PV-Anlage über 7 kW oder steuerbare Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung
Hintergrund
Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls auf die Werbebriefe hin. Bei den Absendern handle es sich um sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber. Haushalte müssten nicht ab einem bestimmten Datum ein Smart Meter installieren. Die Pflicht zum Einbau liege allein bei den örtlichen Messstellenbetreibern.
Die Preise der wettbewerblichen Betreiber sind laut Verbraucherzentrale nicht reguliert, die gesetzlichen Preisobergrenzen gelten also nicht. Angebote sollten daher sorgfältig geprüft und verglichen werden. Die Stadtwerke Landshut schreiben auf ihrer Website ebenfalls, dass bei einem Wechsel des Anbieters höhere Kosten entstehen können, je nach Vertrag. Sie nennen als Prüfpunkte die jährlichen Kosten, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen.
Zur Netzentgeltreduzierung schreiben die Stadtwerke, dass der Einbau eines Smart Meters allein nicht automatisch zu dieser Reduzierung führt. Zusätzlich müsse eine Wärmepumpe oder Wallbox (steuerbare Verbrauchseinrichtung) vorhanden sein, und der Anschluss müsse von einer Elektrofachkraft ordnungsgemäß beim Netzbetreiber gemeldet worden sein.
Bei Fragen zum Rollout oder zum eigenen Fall bieten die Stadtwerke Hilfe per E-Mail oder im Kundenzentrum an.
Eigene Einschätzung
Wer so ein Schreiben erhält, kann es in Ruhe beiseitelegen. Der Hinweis, dass ein Installationszeitraum nach festem Termin klingt, aber keiner ist, hilft beim Einordnen. Offen bleibt, welche laufenden Kosten das DMG-Angebot konkret hat. Wer wechseln will, sollte genau dort nachrechnen.

