Eichendorf – In Indersbach soll ein neuer Gehweg entstehen. Der Marktgemeinderat Eichendorf hat einstimmig beschlossen, die Maßnahme „Bau eines Gehwegs im Zuge des Ausbaus der OD Indersbach“ durchzuführen. Die Verwaltung soll nun die weiteren Planungsschritte einleiten, teilte der Markt Eichendorf mit.
Anlass ist der Vollausbau der Kreisstraßen DGF 31 und DGF 34 in der Ortsdurchfahrt, den der Landkreis Dingolfing-Landau für 2027 plant. Der Markt beabsichtigt den Gehwegneubau, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen.
Josef Steinhofer vom beauftragten Ingenieurbüro OBW stellte das Vorhaben in der Gemeinderatssitzung vor. Geplant sind innerorts rund 650 Meter reiner Gehweg sowie etwa 100 Meter, die zugleich für Radfahrer nutzbar sind. Beide Abschnitte sollen regulär 1,50 Meter breit werden. Vorgesehen ist ein Aufbau aus 10 cm Betonpflaster, 3 cm Splitt, 20 cm Schottertragschicht und 17 cm Frostschutzkies. Der Gesamtaufbau soll 50 cm betragen.
Nach der Kostenberechnung der OBW Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG vom 24.08.2026 liegen die Baugesamtkosten bei 1.135.000,00 € brutto. Als förderfähig gelten ca. 1.020.000,00 € brutto.
Die Dorfgemeinschaft wurde bei einer Informationsveranstaltung am 28.10.2025 über die Möglichkeit eines Gehwegs informiert. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern führte der Markt Gespräche über den Flächenbedarf. Derzeit werden Bauerlaubnisvereinbarungen geschlossen, damit die Umsetzung möglich wird.
Die Ausschreibung ist für Januar 2027 vorgesehen. Der Baubeginn ist im Frühjahr 2027 geplant, die Fertigstellung für Mitte 2028.
Auf einen Blick
- Länge: 650 Meter Gehweg und etwa 100 Meter Geh- und Radweg; Regelbreite 1,50 Meter
- Baugesamtkosten: 1.135.000,00 € brutto, förderfähig ca. 1.020.000,00 € brutto
- Ausschreibung: Januar 2027
- Baubeginn: Frühjahr 2027
- Fertigstellung: Mitte 2028
Eigene Einschätzung
Ein Gehweg entlang einer Kreisstraße nimmt Fußgängern in Indersbach viel Unsicherheit, und die Abstimmung mit dem Straßenausbau des Landkreises spricht für den Zeitpunkt. Offen bleibt in der Mitteilung, wie die Kosten verteilt werden und ob Anlieger beteiligt werden. Betroffene Grundstückseigentümer sollten die Bauerlaubnisvereinbarung genau lesen und bei Fragen die Gemeindeverwaltung ansprechen.


