Feldkirchen-Westerham – Die Kita-Gebühren in Feldkirchen-Westerham steigen im Betreuungsjahr 2027/2028 nicht weiter an. Der Gemeinderat entschied in seiner Sitzung am 27. Oktober 2026, die Grundgebühren für Kindergarten und Kinderkrippe nicht zu erhöhen, wie die Gemeinde Feldkirchen-Westerham mitteilte. Die seit September 2026 geltenden Sätze bleiben bestehen. Eine ursprünglich geplante zusätzliche Anhebung zum 1. September 2027 entfällt.
Für Eltern von Kindergartenkindern wird es ab Januar 2027 trotzdem teurer. Ursache ist die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG): Als gesonderte Förderleistung fällt der staatliche Beitragszuschuss ab 1. Januar 2027 weg, bislang 100 Euro im Monat für jedes Kindergartenkind. Bisher wurde dieser Betrag direkt vom Kindergartenbeitrag abgezogen und senkte den Zahlbetrag der Eltern. Nach Angaben des Freistaats bleiben die Mittel im System der Kindertagesbetreuung und gehen künftig in die neu gestaltete Förderung der Einrichtungen. Die sichtbare Entlastung um 100 Euro im Monat fällt für die Familien jedoch weg.
Gemeinde kann den Zuschuss nicht ersetzen
Der Gemeinderat sieht die Mehrbelastung für Kindergartenfamilien als erheblich an. Den wegfallenden Zuschuss aus eigenen Mitteln zu übernehmen, lässt die finanzielle Lage der Gemeinde aber nicht zu. Die Kinderbetreuung zählt schon jetzt zu den größten Ausgabenbereichen im Haushalt. Rund 4,13 Millionen Euro blieben 2025 als Belastung übrig, nachdem alle Einnahmen abgezogen waren. Umgerechnet sind das über 8.000 Euro je betreutem Kind und Jahr, finanziert aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt. Dazu kommen die stark gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen. Verglichen mit den Nachbargemeinden bewegen sich die Elternbeiträge weiterhin im mittleren Bereich.
Eine dauerhafte Garantie stabiler Gebühren ist der Beschluss nicht. Wenn Betreuungsqualität, Personalschlüssel und Platzangebot erhalten bleiben sollen, seien weitere Anpassungen in den kommenden Jahren nicht auszuschließen, so die Gemeinde.
Auch Krippenfamilien betroffen
Die staatlichen Änderungen treffen nicht nur Kindergartenfamilien. Wer ab dem 1. Januar 2025 geboren wurde, erhält weder Bayerisches Krippengeld noch Bayerisches Familiengeld. Diese Leistungen zahlte der Freistaat direkt an die Familien. Deshalb gab es hier anders als beim Beitragszuschuss keinen Druck auf die Gemeinden, Wegfälle aus dem Haushalt auszugleichen. Die Gemeinde will die Belastung von Krippen- und Kindergartenfamilien gemeinsam im Blick behalten.
Elternvertretungen eingebunden
Vor dem Beschluss wurden Elternvertretungen und Leitungen der Kindertageseinrichtungen beteiligt. Auf einem Termin zur Information und zum Austausch am 15. Oktober ging es um die staatliche Finanzierung, die Finanzlage der Kinderbetreuung und die Folgen für Eltern. Aus dem Austausch kam die Anregung, nicht nur Kindergarteneltern zu entlasten, sondern auch Krippenfamilien zu berücksichtigen. Der Vorschlag, die geplante Erhöhung zum September 2027 für Krippen und Kindergärten erneut zu prüfen, floss in die Beratung des Gemeinderats ein. Mit der Aussetzung griff das Gremium diese Anregung auf. Bis zum Ende des Betreuungsjahrs 2027/2028 ändern sich die Gebühren damit nicht.
Die Gemeinde will künftig die Entwicklung der staatlichen Förderung, der Betriebskosten und der Elternbeiträge beobachten und anhand der tatsächlichen Zahlen regelmäßig neu bewerten. Ziel bleibe eine hochwertige, verlässliche Betreuung, deren Finanzierung dauerhaft tragfähig ist.
Bürgermeister Johannes Zistl betonte: „Mir ist bewusst, dass 100 Euro im Monat für Familien viel Geld sind.“ Den Wegfall könne die Gemeinde angesichts ihrer Haushaltslage nicht vollständig auffangen.
Hintergrund
Das Sozialministerium beschreibt die Reform auf seiner Website anders als die Gemeinde: Ab dem 1. Januar 2027 verlagere der Freistaat die bisherigen Mittel für Familiengeld, Krippengeld und Beitragszuschuss in die Betriebskostenförderung. Diese Gelder flössen dann über den Qualitätsbonus und andere Pauschalen in die Kitas. Das Ziel sei eine höhere Beteiligung des Staates an den laufenden Kosten, damit die Elternbeiträge verlässlicher und für Familien besser tragbar werden.
Zum Beitragszuschuss schreibt das Ministerium, er werde nur als eigene Förderkomponente abgeschafft. Das Mittelvolumen bleibe in voller Höhe im System und komme über die Betriebskostenförderung bei den Kitas an. Schon im Jahr 2026 habe der Freistaat die laufende Förderung um mehr als 10 Prozent erhöht, damit Elternbeiträge stabil bleiben.
Die Höhe der Elternbeiträge gibt die Reform nicht vor. Laut Ministerium ist Kindertagesbetreuung eine kommunale Pflichtaufgabe, die Gemeinden tragen die Planungs- und Finanzierungsverantwortung. Für Eltern liegt dort außerdem eine Elterninfo zum Download bereit.
Eigene Einschätzung
Der Verzicht auf die Erhöhung ist ein greifbares Entgegenkommen, gleicht aber den Wegfall des staatlichen Zuschusses nicht aus. Offen bleibt, wie stark die staatliche Umschichtung die Beiträge dämpft, wenn der Abzug nicht mehr auf der Rechnung steht. Eltern sollten ihren Bescheid ab Januar genau prüfen und bei Fragen die Gemeinde ansprechen.


