Marktoberdorf – Wer im Ostallgäu Bio-Lebensmittel erzeugt, verarbeitet oder vermarktet, kann sich um Geld für ein kleines Vorhaben bewerben. Die Öko-Modellregion Ostallgäu stellt dafür insgesamt 30.000 Euro bereit, teilte das Landratsamt Ostallgäu mit. Unterstützt werden Projekte, die die regionale Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft und regionale Bio-Wirtschaftskreisläufe stärken. Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent.
Anfragen sind ab sofort möglich, allerdings unter Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben (ALE). Einsendeschluss ist der 10. Februar 2027.
Was gefördert wird
Der sogenannte Verfügungsrahmen Ökoprojekte zielt auf Vorhaben, die regionale Bio-Lebensmittel besser verfügbar machen. Genannt werden Geräte, mit denen Agrarrohstoffe wie Milch, Getreide oder Fleisch verarbeitet oder weiterverarbeitet werden. Bezuschusst werden kann auch Ausstattung für die Direktvermarktung oder für Hofläden. Neben Sachkosten sind Werbemittel wie Flyer förderfähig, ebenso Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung.
Wer antragsberechtigt ist
Beantragen können die Förderung Privatpersonen, Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen höchstens 20.000 Euro netto betragen. Nachgewiesen werden muss entweder eine Bio-Zertifizierung oder ein bereits unterzeichneter Kontrollvertrag. Voraussetzung ist, dass das Projekt erst ab der Bewilligung der Förderung startet; abgeschlossen sein muss es bis 20.09.2027.
Auf einen Blick
- Fördersumme insgesamt: 30.000 Euro, Fördersatz bis zu 50 Prozent
- Einreichfrist für Förderanfragen: 10.02.2027
- Abschluss und Abrechnung des Projekts bis: 20.09.2027
- Maximale Gesamtausgaben pro Projekt: 20.000 Euro netto
- Weitere Infos: www.oekomodellregion-ostallgaeu.de
- Ansprechpartnerin: Rebecca Petschke, Öko-Modellregion Ostallgäu, Rebecca.Petschke(at)lra-oal.bayern.de, Tel: 08342 / 911-453
Eigene Einschätzung
Das Programm richtet sich an kleine Vorhaben, etwa eine Anschaffung für den Hofladen oder eine Verarbeitungsmaschine. Wichtig ist die Reihenfolge: Laut Mitteilung dürfen die Projekte erst ab der Bewilligung der Förderung beginnen. Offen lässt die Mitteilung, wie die Mittel verteilt werden, falls mehr Anfragen eingehen, als das Geld hergibt.


