Fürstenfeldbruck – Personen, die noch einen alten Karten-Führerschein besitzen, sollten schnellstens überprüfen, ob sie diesen umtauschen müssen. Betroffen von der gesetzlichen Umtauschpflicht sind Führerscheine der Ausstellungsjahre 2002 – 2004. Spätestens bis zum 19. Januar 2027 müssen die alten Berechtigungen durch neue Scheckkarten-Dokumente ersetzt werden. Daran erinnert die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Fürstenfeldbruck.
Bei ungültigem Dokument droht Bußgeld
Wer aus der genannten Personengruppe nach dem Stichtag 19.01.2027 noch kein neues Dokument erworben hat, besitzt ab 20.01.2027 kein gültiges Führerscheindokument mehr. Wer bei einer Polizeikontrolle dann eine ungültige Fahrberechtigung vorzeigt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch bei Auslandsreisen könnte es zu Problemen kommen, beispielsweise bei Kontrollen oder beim Buchen eines Mietwagens. Für Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, gilt der Stichtag nicht. Diese müssen den Führerschein spätestens bis zum 19.01.2033 umtauschen.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck bittet dringend darum, den notwendigen Antrag auf Umtausch noch deutlich vor dem Stichtag zu stellen und hierzu noch die Zeit bis Jahresende zu nutzen. Auf diese Weise können Engpässe bei der Bearbeitung vermieden werden.
Auch alte Papierführerscheine müssen ersetzt werden
Zudem weist die Behörde darauf hin, dass auch die alten Papierführerscheine (rosa und graues Dokument) mittlerweile ihre Gültigkeit verloren haben. Sofern betroffene Inhaberinnen und Inhaber diese noch nicht gegen einen neuen Kartenführerschein eingetauscht haben, sollten sie dieses schnellstmöglich nachholen. Dies gilt nicht für die Papierführerscheine von Fahrerlaubnisinhabern, die vor 1953 geboren wurden.
So läuft der Umtausch ab
Benötigt werden das alte Führerscheindokument, ein biometrisches Passbild (auf Papier, nicht digital) sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Es fällt ferner eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 27,00 € an.
Weitere detaillierte Informationen finden Betroffene online unter https://www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/fuehrerschein.


