Sauerlach – Wer in Sauerlach Grundstücke besitzt, einen Gewerbebetrieb hat oder Abfallgebühren zahlt, sollte sich den 16. November 2026 vormerken. An diesem Tag werden die Grundsteuer, die Gewerbesteuer-Vorauszahlung und die Abfallbeseitigungsgebühren jeweils für das 4. Quartal 2026 zur Zahlung fällig. Das teilte die Finanzverwaltung der Gemeinde Sauerlach mit.
Die Gemeinde bietet an, die fälligen Beträge per SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Zum Fälligkeitstermin wird dann automatisch der richtige Betrag vom Konto abgebucht. Wer so zahlt, versäumt nach Angaben der Gemeinde keinen Termin und erspart sich zusätzliche Mahngebühren sowie Säumniszuschläge und Verzugszinsen. Das Ausfüllen einer Überweisung oder das Anstoßen im Onlinebanking entfällt, ebenso der Weg zur Bank. Einen Dauerauftrag müssen Teilnehmende nicht mit den aktuellen Beträgen pflegen. Das Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. Das Formular gibt es auf der Website der Gemeinde unter „Rathaus und Bürgerservice“, dort bei „Formulare und Online-Dienste“.
Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibende, die sich bisher nicht für die Lastschrift entschieden haben, können auf Konten der Gemeindekasse Sauerlach überweisen. Im Verwendungszweck soll die Finanzadresse (FAD) stehen, ob auf dem Überweisungsträger oder im Onlinebanking. Wer bisher am Schalter der Gemeindekasse bar zahlte, kann das nicht mehr tun. Die Gemeinde bittet darum, die Zahlungstermine pünktlich einzuhalten.
Auf einen Blick
- Fälligkeit: 16. November 2026
- Betroffen: Grundsteuer 4. Quartal 2026, Gewerbesteuer-Vorauszahlung 4. Quartal 2026, Abfallbeseitigungsgebühren 4. Quartal 2026
- Formular zum SEPA-Lastschriftmandat: www.sauerlach.de – Rathaus und Bürgerservice – Formulare und Online-Dienste
- Verwendungszweck bei Überweisung: Finanzadresse (FAD)
- Barzahlung an der Gemeindekasse: nicht mehr möglich
Hintergrund
Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren muss die Ermächtigung nach Angaben der Gemeinde vollständig ausgefüllt, unterschrieben und im Original zurückgeschickt werden, nicht per Fax oder E-Mail. Die Gemeinde veranlasst dann den Einzug bei Fälligkeit. Die Teilnahme ist freiwillig und jederzeit widerruflich.
Das Mandat muss der Kontoinhaber selbst unterschreiben. Die Unterschrift eines Kontobevollmächtigten reicht laut Gemeinde nicht aus. Von einem Spar- oder Anlagekonto ist die Belastung banktechnisch nicht möglich.
Für Überweisungen nennt die Gemeinde auf der Seite der Gemeindekasse Konten bei der VR Bank München Land e. G., der HypoVereinsbank und der Kreissparkasse MSE. Die jeweiligen Kontodaten stehen dort. Bei Fragen helfen Susen Gitte unter 08104 6646-45 und Alexandra Schreiner unter 08104 6646-43.
Eigene Einschätzung
Die Mitteilung verzichtet auf die Kontonummern, die Leser für eine Überweisung brauchen. Wer nicht per Lastschrift zahlen will, muss sie sich erst auf der Gemeindewebsite suchen. Praktisch ist der Hinweis auf den Wegfall der Bareinzahlung, denn wer bisher am Schalter zahlte, muss umstellen.

