München – Die Gemeinde Marzling bekommt 8.711 Euro aus dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau. Das teilte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit. Das Geld ist für die 100 Betreuungsplätze für Grundschulkinder im Hort der Gemeinde vorgesehen.
Hintergrund ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Er tritt zum Schuljahr 2026/2027 schrittweise in Kraft, zunächst für die ersten Klassen, und wird bis 2029 auf alle Jahrgangsstufen ausgeweitet. Für den Ausbau der Angebote sind nach Angaben des Ministeriums die Kommunen zuständig. Der Freistaat unterstützt sie dabei, im Förderprogramm stehen 461 Millionen Euro bereit.
Familienministerin Ulrike Scharf sagte, es sei wichtig, dass die Betreuungsplätze im Marzlinger Hort bestens ausgestattet sind. Familien in Bayern brauchten eine verlässliche und hochwertige Kinderbetreuung.
Förderung wurde erweitert
Schon jetzt besucht laut Ministerium mehr als die Hälfte der bayerischen Grundschulkinder ein Nachmittagsangebot. Dazu zählen Hort, offene oder gebundene Ganztagsschule und Mittagsbetreuung. Scharf erklärte, die Kommunen hätten beim Ausbau schon viel erreicht, stünden aber vor großen und sehr unterschiedlichen Aufgaben.
Seit diesem Jahr gelten verbesserte Förderkonditionen. Gefördert wird nun die Ausstattung bestehender Plätze, ebenso der Grundstückserwerb. Als Alternative zur Grundförderung plus Platzpauschale gibt es zudem eine „Booster-Förderung“. Die Verantwortlichen vor Ort wüssten am besten, was die Familien brauchen, so die Ministerin.
Auf einen Blick
- Fördersumme für Marzling: 8.711 Euro
- Mittel im Landesförderprogramm Ganztagsausbau: 461 Millionen Euro
- Plätze im Hort der Gemeinde Marzling: 100
- Informationen zu Ganztagsausbau und Förderungen: ganztag.bayern.de
Eigene Einschätzung
Für Marzling ist die Summe überschaubar, sie hilft aber bei der Ausstattung des Horts. Offen lässt die Mitteilung, wofür das Geld konkret verwendet wird und welche Förderart dahintersteckt. Eltern sollten beachten, dass der Rechtsanspruch zunächst nur die ersten Klassen betrifft und erst später für alle Jahrgänge gilt.

