Lindau (Bodensee) – der Landkreis Lindau baut sein digitales Serviceangebot für Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich aus. Ab sofort steht auch die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) als Online-Dienst zur Verfügung. Damit können sich Personen, die mit offenen Lebensmitteln arbeiten, künftig bequem und flexibel von zu Hause aus über die wichtigsten Hygienevorschriften informieren und die erforderliche Belehrung absolvieren.


