Oberdolling – Auf einem Holzlagerplatz in Oberdolling bleibt nach dem Lagern mehr zurück als nur Holz: Die Gemeinde beklagt Abfall auf der Fläche und bittet alle Nutzerinnen und Nutzer, ihren Müll vollständig wieder mitzunehmen. Das teilte die Gemeinde Oberdolling mit.
Der Platz wird gemeinsam genutzt. Damit er sauber und für alle gut brauchbar bleibt, ist jeder für seinen eigenen Bereich verantwortlich, und zwar sowohl beim Einlagern als auch beim Abholen. Die Gemeinde wünscht sich, dass jeder den Platz so verlässt, wie er ihn selbst gerne vorfinden würde.
Alles, was kein Holz ist, gilt als Müll. Die Gemeinde nennt als typische Beispiele:
- Reste von Folien sowie Planen zum Abdecken
- Netze, Schnüre und Gurte zum Spannen
- Verpackungsmaterial, Kanister und Säcke
Diese Reste gehören nach Angabe der Gemeinde in die eigene Mülltonne oder zum Wertstoffhof. Liegen sie auf dem Platz, weht der Wind Folien und Kunststoffteile schnell darüber hinaus in Wiesen und Gräben. Die Gemeinde dankt allen, die den Lagerplatz ordentlich hinterlassen und auf die anderen Nutzer Rücksicht nehmen.
Hintergrund
Wer Reste zum Wertstoffhof bringen will: Der Recyclinghof Oberdolling liegt am Fuchsberg in Unterdolling. Von März bis November ist er mittwochs von 16:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Im Winter, von Dezember bis Februar, gilt samstags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Die Gemeinde weist auf ihrer Website darauf hin, dass 15 Minuten vor Schließung keine Entsorgungen mehr angenommen werden.
Beim Abladen gibt es Regeln: Laut Gemeinde müssen alle angelieferten Wertstoffe sorgfältig getrennt und nur in die dafür vorgesehenen Container gegeben werden. Verschmutzte Folien und verschmutztes Styropor werden nicht angenommen. Das ist für Planen und Folienreste vom Holzlager wichtig, die nach einem Winter im Freien oft schmutzig sein dürften. Für solche Fälle bleibt die eigene Mülltonne.
Gebührenpflichtig sind laut Gemeinde Grünabfälle und Bauschutt. Für Folien und Kunststoffreste nennt die Seite keine Gebühr.
Eigene Einschätzung
Der Appell ist berechtigt, denn bei einer gemeinsam genutzten Fläche trifft Nachlässigkeit schnell alle. Praktisch hilft der Hinweis auf den Wertstoffhof nur begrenzt: Verschmutzte Folien nimmt er nicht an. Offen bleibt, ob die Gemeinde bei wiederholten Verstößen etwas unternehmen will. Dazu schweigt die Mitteilung.


