Niederaichbach: Vortrag zu Erben und Vererben am 22.10.2026

Niederaichbach – Wer sein Erbe regeln will, bekommt in Niederaichbach dazu Hilfe: Am Donnerstag, 22.10.2026, hält die Fachanwältin Eva Sagmeister um 18:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses einen Vortrag. Das teilte die Gemeinde Niederaichbach mit. Der Titel lautet „Erben & Vererben – den Nachlass sinnvoll und rechtzeitig regeln“.

Die Gemeinde verweist darauf, dass sich Streit unter den Erben und unnötige steuerliche Belastungen vermeiden lassen, wenn der Nachlass früh und sorgfältig geregelt wird. Dennoch komme es im Erbfall oft zu Unsicherheiten und Konflikten. Wer erst im Ernstfall über ein Testament nachdenke, sei häufig zu spät dran.

Die Zuhörer bekommen die Grundlagen des Erb- und Erbschaftsteuerrechts verständlich erklärt. Der Vortrag soll Fragen beantworten, die sich viele stellen: Braucht man überhaupt ein Testament? Was muss man bei der Abfassung beachten, damit es rechtsgültig ist, und welche Formvorschriften gelten? Welche steuerlichen Auswirkungen hat die eigene Nachlassplanung?

Die Referentin zeigt typische rechtliche und steuerliche Fallstricke auf und räumt mit verbreiteten Irrtümern rund ums Erbrecht auf. So sollen die Besucher Orientierung gewinnen und informierte Entscheidungen treffen können. Eingeladen ist jeder, der sich mit seiner Nachlassplanung befasst und die rechtlichen sowie steuerlichen Rahmenbedingungen klarer sehen möchte.

Auf einen Blick

  • Termin: Donnerstag, 22.10.2026, 18:00 Uhr
  • Ort: Bürgersaal des Rathauses
  • Referentin: Fachanwältin Eva Sagmeister
  • Eintritt: frei

Hintergrund

Ein Testament lässt sich nach dem Gesetz auch selbst errichten, und zwar mit einer eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Erklärung. Nach dem Gesetz soll der Erblasser Tag, Monat und Jahr sowie den Ort der Niederschrift angeben. Die Unterschrift soll Vornamen und Familiennamen enthalten.

Ein handschriftliches Testament kann zu Hause bleiben oder in amtliche Verwahrung gegeben werden, so das Nachlassgericht auf der Justiz-Website. Für die Verwahrung bei Gericht fällt eine einmalige Gebühr an, dazu kommt eine Gebühr für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Dafür ist ein Termin beim Nachlassgericht nötig. Mitzubringen sind das Testament im Original, Personalausweis oder Reisepass sowie eine Geburts- oder Heiratsurkunde.

Wird nach einem Todesfall ein Testament gefunden, muss es unverändert im Original beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Die Beratung über die inhaltliche Gestaltung von Testamenten gehört laut Justiz-Website nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichts.

Eigene Einschätzung

Der Abend taugt für alle, die ihr Testament bisher vor sich herschieben. Weil der Eintritt frei ist, kostet die erste Orientierung nichts. Ein Vortrag ersetzt allerdings keine Beratung zum eigenen Fall; wer konkrete Fragen zur Gestaltung hat, sollte sie direkt an die Referentin richten.

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