München – Der Kinderhort AWO Haus für Kinder Erlenau in Rosenheim bekommt Geld vom Freistaat. Die Staatsregierung fördert die Ausstattung der Einrichtung mit 25.632 Euro. Der Hort bietet 25 Betreuungsplätze für Grundschulkinder, die damit nach Angaben des Familienministeriums bestens ausgestattet sind. Das teilte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit.
Hintergrund ist der Ganztagsausbau: Mit dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung und Bildung über den ganzen Tag. Zuerst betrifft das nur Erstklässler, bis zum Schuljahr 2029/2030 wächst der Anspruch schrittweise bis zur 4. Jahrgangsstufe auf. Der Ausbau gehe weiter stark voran, so das Ministerium.
Familienministerin Ulrike Scharf sagte, mit der Investition in Rosenheim sorge der Freistaat für eine verlässliche und hochwertige Kinderbetreuung. Der Ganztag lege das Fundament für die besten Chancen der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege. Er sei zudem eine Chance, Kindern Werte zu vermitteln und Vereine und Ehrenamt zu stärken.
Schon jetzt nutzen laut Mitteilung mehr als 60 Prozent der bayerischen Grundschulkinder ein Nachmittagsangebot. Dazu zählen Horte, offene und gebundene Ganztagsschulen sowie die Mittagsbetreuung. Scharf betonte: „Unsere Kommunen haben beim Ausbau der Ganztagsplätze schon viel erreicht, sind aber mit großen und vielen unterschiedlichen Aufgaben konfrontiert.“ Der Freistaat stehe als Partner an der Seite der Städte und Gemeinden.
Seit Anfang 2026 gelten bessere Förderkonditionen. Nun wird auch die Ausstattung bestehender Plätze gefördert, ebenso der Grundstückserwerb. Außerdem gibt es eine „Booster-Förderung“ als Alternative zur Grundförderung plus Platzpauschale. Was die Familien brauchen, wüssten die Verantwortlichen vor Ort am besten, so die Ministerin.
Auf einen Blick
- Förderung: 25.632 Euro für den Kinderhort AWO Haus für Kinder Erlenau in Rosenheim
- Plätze: 25 Betreuungsplätze für Grundschulkinder
- Informationen zu Ganztagsausbau und Förderungen: ganztag.bayern.de
Hintergrund
Das Sozialministerium schreibt auf seiner Website, dass Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Ab Schuleintritt gilt der Anspruch demnach zunächst für Erstklässlerinnen und Erstklässler, ab dem Schuljahr 2029/30 bis zur vierten Klasse.
Wie das Ministerium mitteilt, stehen für den weiteren Aufbau von Ganztagsangeboten in Bayern 461 Millionen Euro aus Bundesmitteln bereit. Auf der Förderseite des Ministeriums erfahren Interessierte, wie hoch die Förderung ausfällt, wie man einen Antrag stellt und welche Regeln für die jeweilige Einrichtungsart gelten.
Kommunen und Träger finden dort außerdem Unterstützung bei der Bedarfsplanung und einen praxisnahen Fahrplan. Eltern erhalten Orientierung zu Angeboten, Zuständigkeiten und Rechten.
Eigene Einschätzung
Die Förderung für den Hort in der Erlenau ist ein konkretes Beispiel dafür, wie der Ganztagsausbau vor Ort ankommt. Offen bleibt, wie sich die neue Booster-Förderung im Vergleich zur Grundförderung plus Platzpauschale auswirkt, die Mitteilung erklärt den Unterschied nicht. Kommunen sollten die Förderseite des Ministeriums genau prüfen.


