Böbrach – In der Versorgungszone „Böbrach“ wird das Trinkwasser vorsorglich gechlort. Das Gesundheitsamt am Landratsamt Regen hat diese Sicherheits-Chlorung angeordnet, weil im Trinkwasserverteilungsnetz weiterhin eine mikrobiologische Verunreinigung besteht. Die Maßnahme ist zunächst auf eine Woche angesetzt, teilte die Gemeinde Böbrach mit.
Der Chlorgehalt entspricht nach Angaben der Gemeinde den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, das Wasser ist hinsichtlich der Chlorung für den menschlichen Gebrauch unbedenklich. Das bestehende Abkochgebot gilt aber weiterhin und ist unbedingt zu beachten. Der Grund: Das Chlor braucht einige Zeit, bis es in der nötigen Konzentration bei allen Verbrauchern im Netz ankommt.
Die Gemeinde begründet die Chlorung so: Ein dauerhaftes Abkochgebot sei den Bürgern nicht zuzumuten, und im Leitungsnetz seien nach wie vor Verunreinigungen vorhanden. Im Hochbehälter seien keine festgestellt worden. Das Chlor wird in der nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Höchstdosierung am Hochbehälter Böbrach ins Netz eingespeist. Der Gehalt wird täglich mehrmals an verschiedenen Messstellen kontrolliert. Wie lange die Chlorung dauert, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa von fortlaufenden Untersuchungen und Messbefunden. Voraussichtlich sind es 7 Tage, genau vorhersagen lässt sich der Zeitraum laut Gemeinde nicht.
Was für den Alltag gilt
Trinken: Erwachsene und auch Kleinkinder können das Wasser weiterhin trinken. Geschmack und Geruch verändern sich allerdings, was Kinder unter Umständen ablehnen lässt. Babynahrung sollte ausschließlich mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Schwangere müssen nichts Besonderes beachten.
Gesundheit und Körperpflege: Bei der zugelassenen Konzentration von 0,3 mg freiem Chlor pro Liter besteht im Regelfall keine Gesundheitsgefährdung, Hautirritationen sind laut Gemeinde nicht zu befürchten. Wer Hauterkrankungen hat, sollte den behandelnden Arzt fragen. Gesicht und Haare lassen sich normal waschen. Bei blondierten Haaren kann in seltenen Fällen ein Grünstich entstehen, die Wahrscheinlichkeit sei äußerst gering.
Haushalt: Waschmaschine, Kaffeemaschine und ähnliche Geräte verursachen mit Chlor keine technischen Schwierigkeiten. Die Chlorung lässt sich unterstützen, indem man regelmäßig alle Wasserhähne im Haus benutzt. So gelangt das Chlor schneller zu jedem Verbraucher.
Tiere: Haustiere dürfen das gechlorte Wasser trinken, auch nicht abgekocht. Manche Tiere lehnen es wegen ihres feinen Geruchssinns ab, deshalb sollte man auf ausreichende Trinkmenge achten. Für Aquarium und Teich ist das Wasser ungeeignet, weil Chlor Fischen schadet. Für betroffene Aquarienbesitzer richtet die Gemeinde bei Bedarf eine kostenfreie alternative Wasserabnahmestelle ein.
Medizin und Gewerbe: Ob wasserführende Behandlungseinheiten wie Dentaleinheiten und die Aufbereitung von Medizinprodukten mit dem Wasser möglich sind, ist mit den Herstellern zu klären, bei Medizinprodukten gegebenenfalls auch mit dem Krankenhaushygieniker. Gewerbebetriebe können Anlagen grundsätzlich mit gechlortem Wasser betreiben. In Einzelfällen, etwa bei der Bearbeitung von Metallen, kann es zu Verfärbungen kommen. Die Gemeinde kann dazu keine konkreten Empfehlungen geben und rät zur Rücksprache mit Lieferanten und Herstellern.
Auf einen Blick
- Gebiet: Versorgungszone „Böbrach“
- Dauer der Chlorung: zunächst eine Woche, voraussichtlich 7 Tage
- Abkochgebot: gilt weiterhin
- Babynahrung: ausschließlich abgepacktes Wasser
- Ansprechpartner: Gemeindeverwaltung Böbrach, auch für die Wasserabnahmestelle für Aquarienbesitzer
- Aktuelle Informationen: www.boebrach.de, auf der Startseite
Hintergrund
Zuständig für die Anordnung ist das Gesundheitsamt am Landratsamt Regen. Laut dem Gesundheitsamt-Suchtool des Robert Koch-Instituts ist es unter der Anschrift Poschetsrieder Straße 16, 94209 Regen zu finden, und Böbrach steht in der Ortsliste dieses Amtes.
Allgemein rät der bayerische Hochwasserinformationsdienst auf seiner Website bei Zweifeln, das zuständige Wasserwerk anzurufen, gegebenenfalls die Gemeinde. Auch die Gesundheitsabteilung am Landratsamt gebe telefonisch oder über das jeweilige Internetangebot Auskunft.
Zur Chlorung im Hochwasserfall schreibt dieser Dienst, dabei würden Krankheitserreger abgetötet, die durch das Hochwasser ins Trinkwasser gelangt sein können; sie verursache lediglich eine leichte Geruchs- oder Geschmacksbeeinträchtigung. Dort steht für Hochwasserlagen, dass Trinkwasser erst dann wieder getrunken werden darf, wenn Trinkwasserverbot und Abkochanordnung aufgehoben wurden.
Eigene Einschätzung
Die Gemeinde beantwortet viele Alltagsfragen ausführlich, das hilft Familien und Tierhaltern. Unklar bleibt, wie die Aufhebung des Abkochgebots bekannt gegeben wird und woran man sie erkennt. Bis dahin sollten Anwohner die Startseite der Gemeinde im Blick behalten und Nachbarn informieren, die kein Internet nutzen.


