Oberneukirchen – Die Gemeinde Oberneukirchen probt am Freitag, 23.10.2026, den Ernstfall. Dann findet eine landkreisweite Bevölkerungsschutzübung statt, an der sich auch der Ort beteiligt. Die Gemeinde lädt die Einwohner ein, am Kinderhaus vorbeizuschauen und sich zu informieren. Das teilte die Gemeinde mit.
Das gemeindliche Katastrophenschutzteam hat sich nach Angaben der Gemeinde schon vorab mit einem Leitfaden des Landratsamtes beschäftigt. Dabei ging es um die Frage, wo und wie sich die Menschen schützen können und wo sie sich nach einem Großschadenereignis einfinden sollen. Aus Sicht der Gemeinde ist es für alle entscheidend, für den Katastrophenfall gut gerüstet zu sein.
Nach Angaben der Gemeinde darf den Katastrophenfall grundsätzlich allein das zuständige Landratsamt ausrufen. Als Naturkatastrophe beschreibt die Gemeinde ein extremes Naturereignis, das schwere Schäden an Umwelt, Gebäuden oder Wirtschaft verursacht und Menschen tötet oder verletzt. Als mögliche Auslöser nennt sie flächendeckenden Stromausfall, Orkan, Wirbelsturm, Erdrutsch, Hochwasser und Überflutung sowie Schneekatastrophen. Solche Szenarien könnten grundsätzlich jederzeit auch in Oberneukirchen eintreten. Den Notfall will die Gemeinde mit den Bürgern erproben und ihnen so näherbringen.
Der Ablauf des Tages:
- Im Laufe des Vormittags erhält die Bürgermeisterin eine E-Mail des Landratsamtes, in der der Notfall ausgerufen wird.
- Eine fahrbare Mikrofonansage gibt in der Gemeinde den Ausnahmezustand bekannt.
- Zur Vorbereitung kommt das Katastrophenschutzteam am Kinderhaus zusammen.
Das ONKids Kinderhaus dient im Ernstfall als allgemeiner Sammelplatz für die Bevölkerung. Die Gemeinde hat ihrer Mitteilung einen Flyer angehängt, der in einer Krisensituation weiterhelfen soll. Am Freitag können sich Interessierte am ONKids ansehen, wie der Leitfaden aufgebaut ist. Dem Katastrophenschutzteam gehören Thomas Rauscher, Michael Mooser, Ingrid Speckbacher, Maria Zieglgänsberger, Peter Ortmaier, Alois Wimösterer, Josef Harrer, Anna Meier, Christopher Bernhart, Georg Schwarz, Wolfgang Gehringer, Andreas Bernhart, Theresia Mayerhofer und Christian Weindl an.
Auf einen Blick
- Termin: Freitag, 23.10.2026
- Die Übung dauert bis 19.00 Uhr
- Ort: ONKids Kinderhaus, allgemeiner Sammelplatz für die Bevölkerung im Ernstfall
- Absender: Anna Meier, Erste Bürgermeisterin, Gemeinde Oberneukirchen
Hintergrund
Wer den Katastrophenfall ausruft, ist in Bayern gesetzlich geregelt. Wie die Regierung von Unterfranken mitteilt, obliegt es der Katastrophenschutzbehörde, meist dem Landratsamt oder der kreisfreien Gemeinde, sowohl den Eintritt als auch die Beendigung einer Katastrophe offiziell zu erklären. Danach leitet sie den Einsatz und stellt sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind.
Wie die Regierung mitteilt, liegt laut Bayerischem Katastrophenschutzgesetz eine Katastrophe vor, sobald viele Menschen an Leben oder Gesundheit bedroht oder verletzt werden, oder sobald die Umwelt sowie erhebliche Sachwerte in außergewöhnlich hohem Maß Gefahr laufen, Schaden zu nehmen. Zu den Aufgaben der Behörden zählen laut Regierung auch vorbereitende Maßnahmen wie Planungen sowie Aus- und Fortbildung und Übungen.
Das Innenministerium schreibt auf seiner Website, dass es in Bayern grundsätzlich keine organisierten Katastrophenschutzeinheiten in fester Struktur gibt. Eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht gebe den Behörden aber flexibel Zugriff auf Stellen wie Feuerwehren, freiwillige Hilfsorganisationen und Gemeinden. Auch Privatpersonen könnten in bestimmten Fällen zur Katastrophenabwehr herangezogen werden.
Eigene Einschätzung
Eine Übung im eigenen Ort macht Abläufe greifbar, die sonst nur auf dem Papier stehen. Wer am Freitag am Kinderhaus vorbeischaut, kann den Sammelplatz kennenlernen und den Leitfaden ansehen. Offen lässt die Mitteilung, wie die Bürger selbst mitüben können und was nach der Mikrofonansage von ihnen erwartet wird.


