Dollnstein – Die Turnhalle in Dollnstein ist nach Angaben der Gemeinde in den Umkleiden gesundheitlich unbedenklich, im Geräteraum wurde dagegen Asbest gefunden. Das teilte der Markt Dollnstein mit. Der Geräteraum bleibt vorerst gesperrt.
In den Umkleidebereichen wurde die Raumluft untersucht. Die gemessenen Werte liegen laut Mitteilung im hygienisch unbedenklichen Bereich. Nach den vorliegenden Ergebnissen geht von der festgestellten Schimmelproblematik in den Umkleiden daher keine Gesundheitsgefährdung aus.
Weitere Untersuchungen ergaben, dass die Bodenplatten im Geräteraum Asbest enthalten. Der Asbest ist fest gebunden. Nach den bisherigen Erkenntnissen war er zur Zeit der Nutzung keine Gefahr. Auch beim Herausschieben der Sportgeräte aus dem Raum bestand demnach keine Gesundheitsgefährdung.
Gesperrt hat den Geräteraum das Rathaus, und zwar unabhängig von den Untersuchungsergebnissen: Der Bodenbelag ist in desolatem Zustand. Bis zur Sanierung soll der Bereich nicht weiter genutzt werden.
Die Gemeinde holt bereits Angebote für den Austausch des Bodens ein. Sind die nötigen Arbeiten erledigt und ist der Raum freigegeben, soll er wieder zur Verfügung stehen. Ziel ist, die Halle möglichst rasch wieder ganz zu nutzen. Wann der Geräteraum freigegeben wird, will die Gemeinde mitteilen, sobald neue Informationen vorliegen. Den Nutzerinnen und Nutzern dankt sie für Verständnis und Geduld.
Hintergrund
Fachleute unterscheiden zwischen „schwach gebundenen“ und „fest gebundenen“ Asbestprodukten, heißt es in einer Verbraucherinformation. Von schwach gebundenem Asbest gehe konstant eine Gefahr aus, weil er leicht Fasern als feinen Staub abgebe. Das BBSR, das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, nennt fest gebundenen Asbest, etwa in Bodenbelägen, im unbeschädigten Zustand selbst im eingebauten Zustand weiterhin als problemfrei.
Das Umweltbundesamt weist allerdings darauf hin, dass diese starre Unterscheidung heute nicht mehr gilt. Auch aus fest gebundenen Produkten könnten beim Bearbeiten Fasern entweichen. Bodenbeläge hätten ebenfalls fest gebundenen Asbest enthalten, besonders häufig in den 1960er Jahren. Das Amt rät, solche Produkte nicht ohne Anlass auszubauen, weil das Risiko der Faserfreisetzung gerade beim Ausbauen bestehe. Entfernt werden müssten asbesthaltige Bodenbeläge in der Wohnung, wenn sie bereits lose oder angebrochen sind.
Für die Sanierung gelten laut Umweltbundesamt klare Vorgaben: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur Firmen ausführen, die die nötigen Voraussetzungen und eine Zulassung der zuständigen Behörde besitzen. Beim Entfernen von Bodenbelägen sei zu beachten, dass häufig verwendete schwarzbraune Bitumenkleber ebenfalls asbesthaltig sein können. Asbesthaltigen Abfall muss man nach dem BBSR als gefährlichen Abfall sammeln, ausweisen und zur Entsorgung transportieren.
Eigene Einschätzung
Die Gemeinde trennt sauber zwischen Messergebnis und Sperrung, das hilft Vereinen und Eltern bei der Einordnung. Offen bleibt, wann der Geräteraum wieder nutzbar ist und wer den Boden austauscht. Nutzer sollten die angekündigte Freigabe abwarten und den gesperrten Raum nicht betreten.

