Augsburg – Die Müllgebühren im Landkreis Augsburg werden für die Zeit ab Juli 2027 neu berechnet. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises startet damit in den kommenden Monaten, teilte das Landratsamt Augsburg mit. Der neue Kalkulationszeitraum reicht vom 1. Juli 2027 bis 30. Juni 2029. Der aktuelle Zeitraum der geltenden Gebührensatzung endet zum 30. Juni 2027.
Ob und in welchem Umfang sich die Gebühren verändern, steht erst nach Abschluss der umfangreichen Berechnungen fest. Schon jetzt zeichnet sich laut Landratsamt ab, dass die Vorgaben des Bundes zur CO2-Bepreisung die weitere Gebührenentwicklung prägen werden. Sie beruhen auf dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, das inzwischen auch die Verbrennung von Haus- und Sperrmüll einbezieht. Beim Betreiber der Müllverbrennung, der AVA Abfallverwertung Augsburg KU (AVA KU), fallen deshalb von 2027 an höhere CO2-Kosten an.
Die Annahmegebühren der AVA KU sind ein wesentlicher Kostenfaktor bei der Berechnung der Abfallgebühren. Steigen diese Kosten durch die gesetzliche CO2-Bepreisung, wirkt sich das unmittelbar auf die Kalkulation aus.
Landrat Martin Sailer kritisiert, dass Haus- und Sperrmüll nun gesetzlich vorgeschrieben in die CO2-Bepreisung einbezogen werden. Seiner Aussage nach laufe es darauf hinaus, dass am Ende Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wegen der steigenden CO2-Kosten mit höheren Gebühren rechnen müssten. Weder auf die angelieferten Mengen noch auf die gesetzlichen Vorgaben habe die AVA KU Einfluss. Die vom Gesetz gewünschte Lenkungswirkung werde damit verfehlt.
Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, will der Landkreis die Öffentlichkeit umfassend informieren.
Auf einen Blick
- Neuer Kalkulationszeitraum: 1. Juli 2027 bis 30. Juni 2029
- Aktueller Kalkulationszeitraum endet: 30. Juni 2027
- Höhe der neuen Gebühren: steht erst nach Abschluss der Neukalkulation fest
- Information der Öffentlichkeit: sobald belastbare Ergebnisse vorliegen
Eigene Einschätzung
Für Haushalte ist die wichtigste Nachricht, dass noch nichts entschieden ist. Die Kritik des Landrats an der Lenkungswirkung ist nachvollziehbar, bleibt aber politisch, denn die Mitteilung nennt keine konkrete Größenordnung der erwarteten Mehrkosten. Leser sollten die Bekanntgabe der Ergebnisse abwarten, bevor sie mit höheren Gebühren rechnen.


