München – Das Katholische Kinderhaus Neukirchen zu St. Christoph bekommt Geld vom Freistaat für seine Betreuungsplätze für Grundschulkinder: 17.098 Euro gehen in den Georgenberger Ortsteil Neukirchen. Das teilte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit. Das Kinderhaus bietet 25 Betreuungsplätze für Grundschulkinder.
Hintergrund ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Er gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise, zunächst für die ersten Klassen, und wächst bis 2029 weiter an. Für den Ausbau stehen im Landesförderprogramm Ganztagsausbau 461 Millionen Euro zur Verfügung. Der Freistaat unterstützt damit die zuständigen Kommunen.
Nach Angaben des Ministeriums nutzt schon heute über die Hälfte der Grundschulkinder in Bayern ein Angebot am Nachmittag. Dazu zählen der Hort, die offene oder gebundene Ganztagsschule und die Mittagsbetreuung. Familienministerin Ulrike Scharf sagte, die Kommunen hätten beim Ausbau schon viel erreicht, seien aber mit großen und vielen unterschiedlichen Aufgaben konfrontiert. Der Freistaat stehe als Partner an der Seite der Städte und Gemeinden.
Seit diesem Jahr gelten laut Scharf weitere Verbesserungen bei den Förderkonditionen. Es gibt eine Ausstattungsförderung für bestehende Plätze, und der Grundstückserwerb wird gefördert. Außerdem gibt es eine „Booster-Förderung“ als Alternative zur Grundförderung plus Platzpauschale. Scharf sagte: „Familien in Bayern brauchen eine verlässliche und hochwertige Kinderbetreuung.“
Auf einen Blick
- Förderbetrag für Neukirchen: 17.098 Euro
- Plätze im Katholischen Kinderhaus Neukirchen zu St. Christoph: 25 Betreuungsplätze für Grundschulkinder
- Informationen: ganztag.bayern.de
Hintergrund
Der Rechtsanspruch gilt nach Angaben des Sozialministeriums zunächst für die erste Klassenstufe. Mit jedem Schuljahr rückt eine weitere Klassenstufe nach. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben Kinder bis zur vierten Klasse den Anspruch.
Der Anspruch deckt laut Ministerium acht Stunden täglich ab, der Unterricht zählt mit. Der Anspruch besteht auch in den Ferien, das Land darf dabei jedoch bis zu vier Wochen Schließzeit vorsehen.
Für Eltern gilt: Bei einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule erhebt Bayern keine Elternbeiträge. Zu bezahlen sind nur das Mittagessen sowie freiwillige Zusatzmodule oder die Ferienbetreuung. Bei Hort oder „Haus für Kinder“ setzt die Kommune beziehungsweise der Träger die Elternbeiträge fest.
Kommunen, die eine Förderung für neue Ganztagsplätze beantragen wollen, wenden sich laut Ministerium an die zuständige Bezirksregierung. Dort gibt es die Antragsformulare und die Förderrichtlinie des Landesförderprogramms „Ganztagsausbau“.
Eigene Einschätzung
Für Eltern in Neukirchen ist vor allem wichtig, dass die Plätze im Kinderhaus gut ausgestattet werden. Die Mitteilung nennt aber nicht, wofür die Summe konkret verwendet wird. Auch ob die Plätze für den neuen Rechtsanspruch ausreichen, lässt sich daraus nicht ablesen. Das sollten Familien vor Ort bei Kommune und Träger erfragen.

