Die einheitliche Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen, entfällt. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab, seine wesentlichen Regeln gelten nach Angaben der Bundesregierung seit dem 29. Juli 2026. Eigentümer entscheiden selbst über die Heizungsart, auch Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Für Gas und Öl ist laut Bundesregierung ab 2029 allerdings schrittweise ein verbindlicher Bioanteil vorgesehen, die sogenannte Biotreppe.
Für Hausbesitzer in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben, die über eine Wärmepumpe nachdenken, ist vor allem die Förderung entscheidend. Der Bund führt die Heizungsförderung fort, hat sie aber zum 21. Juli 2026 umgebaut. Wer vor dem 20. Juli bereits eine Zusage hatte, ist laut Bundesregierung nicht betroffen.
So hoch fällt der Zuschuss aus
Die KfW zahlt im Programm 458 einen Zuschuss von 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten, unter anderem für elektrisch betriebene Wärmepumpen. Beim Einfamilienhaus erkennt sie höchstens 28.000 Euro an. Diese Obergrenze sinkt ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate um 750 Euro und liegt Ende 2030 bei 22.000 Euro.
Alle Antragsteller bekommen eine Grundförderung von 30 Prozent; wer selbst im Haus wohnt, kann Boni dazu erhalten. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, wird das Einkommen dafür einmalig um 10.000 Euro niedriger angesetzt. In der niedrigsten Einkommensstufe sind beim Einfamilienhaus so bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich.
Wer eine noch funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung, bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent. Er gilt nur für die selbst bewohnte Wohnung, die alte Anlage muss fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden. Ab dem 01.02.2027 schrumpft der Bonus halbjährlich um 4 Prozent, für Anträge ab dem 01.08.2028 gibt es ihn nicht mehr. Insgesamt sind höchstens 80 Prozent als Zuschuss möglich.
Erst Vertrag und Antrag, dann Einbau
Die Reihenfolge ist streng: Zuerst schließen Eigentümer mit dem Fachbetrieb einen Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Nachträglich lässt sich diese Klausel nicht einfügen. Der Betrieb oder ein Energieeffizienz-Experte stellt eine „Bestätigung zum Antrag“ aus, mit der Eigentümer den Zuschuss vor Beginn der Arbeiten selbst im Kundenportal „Meine KfW“ beantragen. Nach der Zusage bleiben 36 Monate für die Umsetzung.
Gefördert werden nur Häuser, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zum Heizungstausch gehört außerdem ein hydraulischer Abgleich des Verteilsystems. Einen Rechtsanspruch auf das Geld gibt es nicht, die Förderung hängt an verfügbaren Haushaltsmitteln.
Wärmepumpe und Solarstrom: Ein Beispiel aus Geltendorf
Ein dokumentiertes Reihenhaus in Geltendorf zeigt die Grenzen: Die Photovoltaikanlage mit 4,4 kWp liefert im Schnitt 4.000 Kilowattstunden im Jahr, die Wärmepumpe braucht 3.800, der übrige Haushalt 1.700. Den meisten Strom zieht die Heizung im Winter, wenn die Module am wenigsten erzeugen.
Wie sparsam eine Wärmepumpe läuft, zeigt die Jahresarbeitszahl, also das Verhältnis aus abgegebener Wärme und eingesetzter Energie über ein Jahr. Ein Merkblatt des bayerischen Wirtschaftsministeriums nennt Flächenheizungen wie die Fußbodenheizung mit niedrigen Vorlauftemperaturen als beste Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb.
Auf einen Blick
- Grundförderung: 30 Prozent, mit Boni bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Förderfähige Kosten beim Einfamilienhaus: bis 28.000 Euro, ab 01.02.2027 halbjährlich 750 Euro weniger.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent, für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er.
- Nachweise für den Einkommensbonus nach den neuen Bedingungen können voraussichtlich ab Januar 2027 eingereicht werden.
Eigene Einschätzung
Dass die Förderung trotz neuem Gesetz weiterläuft, gibt Eigentümern Planungssicherheit, allerdings nur auf Zeit: Obergrenze und Tempobonus sinken in festen Schritten. Wer ohnehin tauschen will, verliert mit langem Warten bares Geld. Das Beispiel aus Geltendorf zeigt, dass die Solaranlage auf dem Dach die Heizung im Winter nicht allein versorgt. Vor dem Vertrag lohnt deshalb eine unabhängige Beratung, die Gebäude, Heizflächen und Stromtarif zusammen betrachtet.
Quellen
- Heizungsförderung für Privatpersonen (458) | KfW (abgerufen am 21.10.2026)
- KfW: Infografik Heizungsförderung, Anpassungen Juli 2026 (PDF) (abgerufen am 21.10.2026)
- Gebäudemodernisierungsgesetz | Bundesregierung (abgerufen am 21.10.2026)
- Bayerisches Wirtschaftsministerium: Hinweise zum Energiesparen mit Wärmepumpen (PDF) (abgerufen am 21.10.2026)
- Niedrigenergiehaus mit Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage (abgerufen am 21.10.2026)
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.


