Biberbach – Wer in den kommenden Wochen die Heizung anwirft, sollte auch an Kohlenmonoxid denken. Die Feuerwehren des Marktes Biberbach weisen darauf hin, dass mit Beginn der Heizperiode das Risiko einer Vergiftung mit dem Gas steigt. Sie stützen sich auf Hinweise der Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen, wie der Markt Biberbach mitteilte.
Kohlenmonoxid (CO) entsteht, wenn Gas, Öl, Holz oder Kohle unvollständig verbrennen. Heizungen, Kaminöfen und andere Feuerstätten können daher zur Quelle werden. Gefährlich ist das Gas vor allem, weil es unsichtbar, geruchlos und geschmacklos ist. Unbemerkt verteilt es sich in Innenräumen und dringt sogar durch Wände und Decken bis in Nachbarwohnungen vor. Schon eine unbemerkte Ansammlung kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen und lebensgefährlich werden.
Was Sie vorbeugend tun können
Die Feuerwehren nennen vier Maßnahmen. Heizungen, Gasthermen und andere Feuerstätten sollten Fachbetriebe regelmäßig überprüfen. Auch den Schornstein sollte das Schornsteinfegerhandwerk regelmäßig kontrollieren. Geeignete CO-Warnmelder lösen bei gefährlichen Konzentrationen rechtzeitig Alarm aus; bei der Montage gelten die Herstellerangaben. Grills mit Holzkohle oder Gas gehören nie in Wohnräume, Garagen oder sonstige geschlossene Räume, und selbst ein scheinbar kalter Grill kann noch gefährlich sein.
Warnzeichen und richtiges Verhalten
Mögliche Symptome sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Schläfrigkeit und Verwirrtheit. Weil sich das leicht mit anderen Erkrankungen verwechseln lässt, sollten Betroffene die Beschwerden ernst nehmen.
Bei einem Alarm des Warnmelders oder bei Verdacht auf eine Vergiftung gilt: sofort das Gebäude verlassen und alle Anwesenden ins Freie bringen. Wenn möglich, warnen Sie weitere Personen, ohne sich selbst zu gefährden. Von draußen rufen Sie unter 112 Feuerwehr und Rettungsdienst. Das Gebäude betreten Sie erst wieder, wenn die Einsatzkräfte Entwarnung geben.
Die Umstellung auf die Winterzeit am 25. Oktober 2026 eignet sich laut Mitteilung als Anlass für einen Sicherheitscheck. Vorhandene CO-Warnmelder sollten Sie nach den Herstellerangaben kontrollieren; zudem lässt sich klären, ob bei Ihnen zu Hause überhaupt passende Melder installiert sind. Die Feuerwehren des Marktes Biberbach empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, die Gefahr ernst zu nehmen und rechtzeitig vorzusorgen.
Auf einen Blick
- Notruf bei Alarm oder Verdacht auf Vergiftung: 112
- Umstellung auf die Winterzeit: 25. Oktober 2026
- Weitere Informationen und Material: www.co-macht-ko.de
Hintergrund
Das bayerische Verbraucherportal erklärt, dass CO-Melder nicht für die Branderkennung gedacht sind. Dafür brauche man einen Rauchmelder. CO-Melder schlagen laut Portal an, wenn zu viel Kohlenmonoxid in der Raumluft ist, etwa durch defekte Feuerungsanlagen.
Sinnvoll sei der Einsatz vor allem dort, wo in Häusern und Wohnungen Feuerstätten, Heizanlagen oder Geräte wie Gasthermen in geschlossenen Räumen laufen. Das Portal rät von mehreren Orten ab: vom Badezimmer und anderen Räumen, in denen die Luft sehr heiß, sehr kalt oder feucht ist, von der Nähe zu Luftschächten oder Zugluft und vom Bereich rund um eine Kochstelle.
Die Lebensdauer der Melder ist laut Verbraucherportal begrenzt, deshalb seien die Herstellerangaben zu beachten. Außerdem sollte man die Funktion regelmäßig mit der Prüftaste testen.
Zur Prüfung der Feuerstätten regelt das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz die Feuerstättenschau. Zwischen zwei Schauen müssen mindestens drei Jahre liegen, spätestens nach fünf Jahren sollte die nächste stattfinden.
Wer eine alte Heizung ersetzen will, findet bei der Verbraucherzentrale Informationen zur Förderung. Wer eine Heizung mit Öl oder Gas durch ein System auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt, erhält laut ihren Angaben als Grundförderung einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können Boni erhalten. Ab dem 1. Februar 2027 werden die Förderbedingungen angepasst, die Fördersumme sinkt dann schrittweise.
Eigene Einschätzung
Die Tipps sind bekannt, aber gerade deshalb schiebt man sie gern auf. Der Wechsel auf die Winterzeit ist ein brauchbarer Termin, um Melder zu testen und Wartungstermine zu klären. Eine Pflicht zum Einbau von CO-Meldern nennt die Mitteilung nicht, die Entscheidung liegt also bei den Haushalten.

